Nach dem Abitur 1986 in Karlsruhe-Rüppurr und meinem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg sowie anschließendem Referendardienst beim LG Karlsruhe, bin ich seit 1996 als Rechtsanwältin tätig.
Nach über 10 Jahren erfolgreicher Rechtsberatung und Prozessvertretung in einer überörtlichen Kanzlei habe ich zum 1.04.2007 meine eigene Kanzlei gegründet.
Aufgrund der erworbenen besonderen Kenntnisse und praktischer Erfahrung bin ich berechtigt seit Juli 2005 die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.
Ich bin verheiratet und habe eine Tochter.